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Vergleichsobjekt

Im Zuge des Vergleichswertverfahrens zur Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien werden Vergleichsobjekte benötigt.

Es müssen dafür Kaufpreise der Vergleichsobjekte in ausreichendem Maße vorhanden sein – als Mindestmaß gelten hier 10, besser 20-30 Objekte. Da die meisten Grundstücke sehr viele unterschiedliche Merkmale aufweisen, ist eine vollständige Übereinstimmung selten gegeben. Es sollten aber zumindest die Merkmale Gebäudeart, Baujahr und Zustand vergleichbar sein. Hierzu kann beim Gutachterausschuss Einblick in die anonymisierte Kaufpreissammlung genommen werden.

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