Die Beleihungsgrenze gibt Auskunft darüber, bis zu welcher Grenze eine Immobilie vom Kreditgeber beliehen werden darf.
Die Beleihungsgrenze des Darlehen gewährleistenden Kreditinstituts ist gesetzlich festgelegt und hängt von der jeweiligen Satzung ab. Aufgrund dieser Reglung kann lediglich ein bestimmter Teil einer Immobilie beliehen werden. Als Basis für die Festlegung der Beleihungsgrenze gilt der Beleihungswert, der bereits die Wertschwankungen beliehener Objekte mit einbezieht.
Wenn nun also ein Kaufpreis über einen Grundstückskaufvertrag zu finanzieren ist, kann der Beleihungswert nicht mit diesem Kaufpreis angesetzt werden. Der Kaufpreis ist eher als Verkehrswert zu sehen und der Beleihungswert liegt stets darunter. Um sich an einem Richtwert orientieren zu können, ziehe man folgenden Leitsatz zu Rate: Der Fremdfinanzierungsspielraum im Bereich der Beleihungsgrenze sollte sich zwischen 50 und 55 Prozent des Kaufpreises bewegen.
Es gibt allerdings auch Kreditinstitute, die kein Pfandbrief-Privileg besitzen. Diese sind dann auch nicht an die Vorschrift gebunden und haben ihre eigenen Regeln. Bei Bausparkassen können Immobilien bis zu 80 Prozent beliehen werden.