ImmoblilienScout24 Die Nr. 1 rund um Gewerbeimmobilien

Zum Inhalt springen

Immobilienwelten
Navigation
Sie sind hier: GewerbeExistenzgründungGewerberechtAktuelle Urteile

Nutzungsrecht für Gemeinschaftsflächen

Mieter (sowohl von Wohnraum als auch Geschäftsräumen) sind grundsätzlich auch zur Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen berechtigt. Bestehen keine besonderen Vereinbarungen, umfaßt dieses Recht alle mit der Benutzung von Geschäftsräumen typischerweise verbunden Umstände. Gleiches gilt auch für Lieferanten des Mieters (BGH, Urteil vom 10.11.2006, V ZR 46/06).

Feedback geben

uploader

...Ladevorgang läuft...