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Das Mietverhältnis in der Insolvenz

Das Mietverhältnis in der Insolvenz (02/2008)
In der Insolvenz des Vermieters besteht das Mietverhältnis nur dann mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, wenn die Mietsache im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Mieter bereits überlassen worden ist (BGH Urteil vom 5.7.2007, Az. IX ZR 185/06).

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