In Deutschland besteht Gewerbefreiheit, es gibt jedoch gewisse Einschränkungen: Für die Ausübung einiger gewerblicher Dienstleistungen verlangt der Gesetzgeber eine staatliche Erlaubnis. Dies gilt unter anderem für Baubetreuer/Bauträger, Bewachungsgewerbe, Gastgewerbe, Inkassogeschäfte, Makler, Pfandhäuser, Spielhallen, Versteigerer und ab 2007 für Versicherungsvermittler. Soweit die Erlaubnis eine Schulung voraussetzt (zum Beispiel im Bewachungs- und Gastgewerbe), übernimmt dies die IHK.

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