Was muss für den Erhalt der Konzession nachgewiesen sein?
Der Betrieb einer Gaststätte bedarf einer Erlaubnis (Konzession). Für die Erteilung der Konzession ist eine Verwaltungsgebühr zu zahlen.
Die Konzession wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller die persönliche Zuverlässigkeit besitzt, fachlich geeignet ist und bestimmte objektbezogene Voraussetzungen erfüllt sind.
Die persönliche Zuverlässigkeit ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
Die fachliche Eignung ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
Die objektbezogenen Voraussetzungen sind durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
Im Außenbereich sind entsprechend der kommunalen Stellplatzsatzung ausreichend gekennzeichnete Stellplätze bereit zu halten. Ferner sind erforderlich ein Namensschild mit Angabe des Familiennamens und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen (§ 15a Absatz 1 GewO).
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