Seit der Föderalismusreform ist auch das Gaststättenrecht Ländersache. Die Voraussetzungen zur Eröffnung und zum Betreiben einer Gaststätte sind daher dem jeweiligen Landesgesetz zu entnehmen. Solange die Länder noch keine Gesetze erlassen haben, gilt das bisherige Bundes-Gaststättengesetz weiter. Im Allgemeinen gelten folgende Regelungen:
Gesetzliche Vorschriften für das Gastgewerbe
Die Gewerbeordnung, die landesrechtlichen Gaststättengesetze, Gaststättenverordnungen, Sperrzeitverordnungen und Gaststättenbauverordnungen, die Lebensmittelhygieneverordnung, die Vorschriften über die Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Lebensmitteln und über Speise- und Getränkekarten, das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zahlreiche DIN-Normen für den Betrieb von Schankanlagen. Ferner sind das Jugendschutzgesetz und die Preisangabenverordnung zu beachten.
Preisangabenverordnung - wie viel kosten Speisen und Getränke?
In der Gastronomie ist § 7 der Preisangabenverordnung (PAnGV) zu beachten. Danach sind in Gaststätten die Preise in Preisverzeichnissen anzugeben. Die Preisverzeichnisse befinden sich entweder auf den Tischen oder sind dem Gast vor der Bestellung und auf Verlangen bei der Abrechnung vorzulegen. Alternativ können die Preisverzeichnisse auch gut lesbar an der Wand angebracht werden. Außerdem ist neben dem Eingang der Gaststätte ein Preisverzeichnis anzubringen, aus dem die Preise für die wesentlichen angebotenen Speisen und Getränke ersichtlich sind.
Rechtliche Anforderungen in der Gastronomie
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