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Blitzschlag, Diebstahl und Stromausfall – wogegen muss ich versichert sein?


Wichtig zu wissen ist, dass der Gastronomiebetrieb sich in grundlegenden Dingen von einem Büro- oder Industriebetrieb unterscheidet. Dabei gelten unterschiedliche Versicherungen für verschiedene Gastronomiearten. Als Betreiber einer Gastronomie benötigen ein speziell auf Sie zugeschnittenes Versicherungskonzept:


1. Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)
Der Gastronom (Inhaber der Gastronomie) haftet für entstandene Schäden auch mit dem Privatvermögen, daher ist die Betriebshaftpflichtversicherung sehr wichtig, sie schützt vor fremden Haftpflichtansprüchen, wenn zum Beispiel einer Ihrer Mitarbeiter versehentlich ein Getränk verschüttet und ein Gast darauf ausrutscht und sich ein Bein bricht. Mitversichert sind dabei nicht nur der Inhaber, sondern alle übrigen Betriebsangehörigen. Nicht versicht sind damit jedoch Ansprüche der Mitversicherten, bei Arbeitsunfällen gilt die gesetzliche Unfallversicherung.


2. Die Geschäftsversicherung
Über die Geschäftsversicherung sind nicht nur Ihre Betriebs- und Ladeneinrichtungen sondern auch Vorräte und Lagerwaren für verschiedene Versicherungsfälle versichert. Die wichtigsten sind dabei:


a. Brand, Blitzschlag und Explosion
b. Diebstahl aus Einbruch, Raub und Vandalismus
c. Wasserschäden, zum Beispiel durch eine geplatzte Wasserleistung
d. Umwelteinflüsse wie Sturm und Hagel

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