Das Gaststättengewerbe ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Bevor Sie sich selbständig machen dürfen, müssen Sie deshalb eine Konzession (Erlaubnis) gem. § 2 (1) GastG beim zuständigen Gewerbeamt beantragen. Ist sie Ihnen erteilt, dürfen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Für die Ihre fachliche Eignung zur Erteilung einer Konzession müssen Sie die Teilnahme an einer Unterrichtung im Gaststättengewerbe bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachweisen. Sie soll gewährleisten, dass Sie mit den Grundzügen des Lebensmittelrechts und anderen für das Gastgewerbe wichtigen Rechtsvorschriften vertraut sind.
Inhalte der Unterrichtung
Die Unterrichtung konzentriert sich auf die Hygienevorschriften, einschließlich des Infektionsschutzgesetzes, und das Lebensmittelgesetz. Darüber hinaus werden Sie mit dem Fleischbeschaugesetz, dem Milch-, Getränke- und Getränkeschankanlagenrecht vertraut gemacht. Weitere Inhalte sind der Jugend- und Lärmschutz sowie die Gaststätten- und Sperrzeitverordnung.
Zu einem der vier Versagensgründe der Erteilung der Gaststättenerlaubnis gehört gemäß § 4 des Gaststättengesetzes (GastG): "…wenn 4. der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweist, dass er oder sein Stellvertreter (§ 9) über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann".

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