Das Vergleichswertverfahren als Instrument der Immobilienbewertung, findet oft Anwendung zur Verkehrswertermittlung von bebauten Grundstücken. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt aus Kaufpreisen von vergleichbaren Grundstücken. Dafür müssen Kaufpreise der Vergleichsobjekte in ausreichendem Maße vorhanden sein. Dabei können auch die von der Gemeinde oder dem Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwerte zu Grunde gelegt werden. Damit die Immobilienbewertung mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens aussagekräftig ist, müssen z.B. folgende Merkmale der zu vergleichenden Objekte deckungsgleich sein: Gebäudeart, Baujahr und Zustand.