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Das Sachwertverfahren bei Immobilienbewertung

Sachwertverfahren bei Immobilienbewertung

Beim Sachwertverfahren werden der Wert der baulichen Anlagen und des Grundstücks (Bodenwert) getrennt ermittelt (§ 21 Wertermittlungsverordnung, WertV).

Das Sachwertverfahren wird laut den Wertermittlungsrichtlinien bei Grundstücken angewendet, deren Werteinschätzung am Markt nicht hinsichtlich des Ertrags relevant ist. Bei dieser Methode der Immobilienbewertung steht eher die Nutzung der Grundstücke im Vordergrund. Der Sachwert des Objektes (in erster Linie Einfamilienhäuser) errechnet sich aus dem Bodenwert addiert mit dem Herstellungswert der baulichen Anlagen und dem Wert der sonstigen Anlagen.

RATGEBER, TOOLS UND TIPPS

Verfahren der Immobilienbewertung

Zur Wertermittlung von Immobilien und Gründstücken existieren in Deutschland drei Verfahren der Immobilienbewertung, Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren.

Vergleichswertverfahren bei Immobilienbewertung

Beim Vergleichswertverfahren werden Grundstücke oder Immobilien mit ähnlicher Werthaltigkeit zur Wertermittlung herangezogen (§ 13 Wertermittlungsverordnung, WertV).

Ertragswertverfahren bei Immobilienbewertung

Beim Ertragswertverfahren werden unter anderem Bodenwert und langfristige erzielbare Mieteinnahmen berücksichtigt (§ 15 Wertermittlungsverordnung, WertV).


International finden zudem folgende Immobilienbewertungsverfahren Anwendung: Discounted Cash Flow Methode (DCF), Residualwertverfahren, Monte-Carlo-Simulation, Appraisal Approach.

Weitere Verfahren der Immobilienbewertung

Discounted-Cash-Flow-Methode und Residualverfahren - Bauträgermethode.

Guide & Tools

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