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Das Ertragswertverfahren bei Immobilienbewertung

Das Ertragswertverfahren wird dann angewendet, wenn nicht nur die Verkehrswerte des Gebäudes und des Grundstücks zu ermitteln sind, sondern auch die mit dem Objekt erzielbaren Erträge (z.B. Mieterträge) von Bedeutung sind. Zu diesen Objekten gehören insbesondere Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien.

Die Frage, die durch das Ertragswertverfahren der Immobilienbewertung beantwortet werden soll, lautet: Welcher Barwert ergibt sich aufgrund von Miete, Restnutzungsdauer und Zinssatz. Als Ergebnis folgt der Grundstücksertragswert, der durch eine Korrektur mit Marktdaten zu dem eigentlichen Verkehrswert führt.

RATGEBER, TOOLS UND TIPPS

Verfahren der Immobilienbewertung

Zur Wertermittlung von Immobilien und Gründstücken existieren in Deutschland drei Verfahren der Immobilienbewertung, Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren.

Vergleichswertverfahren bei Immobilienbewertung

Beim Vergleichswertverfahren werden Grundstücke oder Immobilien mit ähnlicher Werthaltigkeit zur Wertermittlung herangezogen (§ 13 Wertermittlungsverordnung, WertV).

Sachwertverfahren bei Immobilienbewertung

Beim Sachwertverfahren werden der Wert der baulichen Anlagen und des Grundstücks (Bodenwert) getrennt ermittelt (§ 21 Wertermittlungsverordnung, WertV).

Weitere Verfahren der Immobilienbewertung

Discounted-Cash-Flow-Methode und Residualverfahren - Bauträgermethode.

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