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Besteuerung des Unternehmens

In der Bundesrepublik werden die meisten Steuern nach einem für das ganze Bundesgebiet einheitlichen Tarif erhoben. Örtliche Belastungsunterschiede fallen nur bei der Gewerbesteuer ins Gewicht und sollten hier bei gleichen Standortsbedingungen nicht außer acht gelassen werden.

Das deutsche Steuersystem ist recht kompliziert, so insbesondere die Vorschriften zur Gewinnermittlung. Eine umfangreiche Rechtsprechung und Verwaltungspraxis ist zu beachten. Im Einzelfall ist die Einschaltung eines Fachmannes meist unerläßich. Die Wahl der Rechtsform ist von entscheidender Bedeutung. Man sollte aber nicht nur auf steuerrechtliche, sondern auch auf handels- und gesellschaftsrechtliche, je nach Sachlage auch auf familien- und erbrechtliche Gesichtspunkte abstellen.

Einkommensteuer
Gegenstand der Einkommensteuer ist das Einkommen der natürlichen Personen. Sofern ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt, sind sie dort unbeschränkt steuerpflichtig. Ansonsten unterliegen nur bestimmte Einkünfte der deutschen Besteuerung. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen,
Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer. Von den Einnahmen sind alle Aufwendungen abzuziehen, die durch den Betrieb oder den selbständig ausgeübten Beruf veranlasst (Betriebsausgaben) oder zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen bestimmt sind (Werbungskosten). Nicht die Unternehmen als solche, sondern die Eigentümer des Unternehmens werden mit den auf sie entfallenden Einkünften zur Einkommensteuer herangezogen. Gesellschafter, die in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind nur beschränkt steuerpflichtig.

Lohnsteuer
Bei Arbeitnehmern wird die vom Arbeitslohn zu bezahlende Lohnsteuer im Wege des Abzugsverfahren vom Lohn erhoben. Die Lohnsteuer ist nur eine Erscheinungsform der Einkommensteuer. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer sämtlicher Arbeitnehmer in einer Summe zu bestimmten Fälligkeitstagen an das für den Betrieb zuständige Finanzamt abführen. Im Wege des Lohnsteuer Jahresausgleiches wird zuviel erhobene Lohnsteuer den Arbeitnehmern nach Ablauf des Jahres zurückerstattet.

Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für nicht natürliche Personen. Eine Doppelbesteuerung der Gesellschaft durch die Körperschaftssteuer und des Anteilseigners durch die Einkommensteuer (natürliche Person) bzw. ebenfalls durch die Körperschaftssteuer (juristische Person) wird durch das sogenannte Anrechnungsverfahren vermieden. Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die entweder ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in Deutschland haben. Das Einkommen wird nach den Vorschriften des EStG ermittelt. Zusätzlich sind verdeckte Gewinnausschüttungen zu berücksichtigen.

Gewerbesteuer
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb, seine objektive Ertragskraft und das in ihm arbeitende Kapital. Ihr unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er in Deutschland betrieben wird.

Umsatzsteuer
Jede Lieferung oder Leistung, die ein Unternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit in Deutschland gegen Entgelt ausführt, unterliegt der Umsatzsteuer (USt). Dasselbe gilt für den Eigenverbrauch und die Einfuhr. Unerheblich ist die Nationalität des Unternehmers und wo er ansässig ist, wo er Rechnungen erteilt und Zahlungen empfängt. Der mehrwertsteuerpflichtige Unternehmer kann die USt, die ihm selbst in Rechnung gestellt wird, von seiner eigenen Steuerschuld als sog. Vorsteuer abziehen. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19%, der ermäßigte Satz 7%.

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