Anwaltsgebühren
Bei der Gründung einer GmbH mit einem voll einbezahlten Stammkapital von EUR 25.000 ist im Normalfall für die Tätigkeit des Rechtsanwalts ein Honorar von ca. EUR 1.000 ohne Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Mehrwertsteuer fällt bei ausländischen Gesellschaftsgründern nicht an, wohl aber dann, wenn das Honorar als Gründungskosten von der in Deutschland domizilierten Gesellschaft übernommen wird.
Treten besondere Schwierigkeiten auf oder liegt ein Sonderfall vor, kann sich das Honorar natürlich entsprechend erhöhen. Die Höhe der Gebühr kann aber ohne weiteres schon im voraus mit dem Rechtsanwalt abgeklärt werden.
Notargebühren
Die Kosten des Notars, der für die Beurkundung des Gründungsvorgangs zuständig ist, richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Bei der GmbH entspricht der Geschäftswert dem Stammkapital der zu gründenden Gesellschaft. Für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH mit einem Stammkapital von EUR 25.000 fallen Kosten von zur Zeit EUR 160 plus MWSt an. Hinzu kommen die Gebühren für die Beurkundung der Geschäftsführerbestellung und der Anmeldung zum Handelsregister von ca. EUR 80 plus MWSt. Die Notarkosten werden sich also regelmäßig auf ca. EUR 200 bis 250 belaufen.
Handelsregistergebühren und Sonstiges
Auch die Gebühren der Eintragung ins Handelsregister richten sich nach dem Geschäftswert. An das Registergericht sind für die Eintragung einer GmbH mit einem Stammkapital von EUR 25.000 Gebühren von z.Zt. EUR 160 plus MWSt zu bezahlen.
Die weiteren Kosten des Gründungsvorgangs sind im allgemeinen unerheblich. Sie entstehen z.B. durch die erforderliche Veröffentlichung der Handelsregistereintragung und durch die Anzeige beim Gewerbeamt. Bei genehmigungspflichtigen Anlagen und Gewerben ist die Genehmigung grundsätzlich gebührenpflichtig, wobei die Gebühr nach landesrechtlichen Vorschriften berechnet wird.
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