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Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist eine Abwandlung der OHG, bei der neben mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) mindestens ein beschränkt haftender Kommanditist vorhanden ist. Für ausländische Unternehmensgründer kommt wegen des Haftungsrisikos eine Beteiligung als Kommanditist im Normalfall eher in Betracht als diejenige als Komplementär. Gesellschafter der KG können auch juristische Personen sein, wodurch häufig die Rechtsform der GmbH & Co. KG entsteht.

Komplementäre haften für Gesellschaftsschulden auch mit ihrem Privatvermögen (wie bei der OHG). Bis zur Eintragung ins Handelsregister haftet ein Kommanditist wie ein Komplementär, falls er zugestimmt hatte, dass die Gesellschaft ihre Geschäfte schon vor der Eintragung aufnimmt. Nach der Eintragung haftet er nur noch mit der eingetragenen Haftsumme.

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