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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist im allgemeinen die am besten geeignete Rechtsform für ausländische Unternehmensgründer. Ein wichtiger Vorteil ist die Haftung allein mit dem Gesellschaftsvermögen - also nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Das Stammkapital der GmbH muss mindestens EUR 25.000 betragen. Von diesem Mindestkapital müssen EUR 12.500 eingezahlt sein. Die Stammeinlagen der Gesellschafter betragen mindestens EUR 100. Nach der Höhe der Stammeinlagen bemessen sich die Geschäftsanteile der Gesellschafter, die - falls der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht - frei verkäuflich sind.

Da die GmbH eine juristische Person ist, spielt die Staatsangehörigkeit ihrer Gesellschafter keine Rolle. Möglich ist die Gründung einer Einmann-GmbH durch nur einen Gesellschafter. In diesem Fall muss das Stammkapital von EUR 25.000 entweder voll eingezahlt sein oder es muss für den nicht eingezahlten Teil Sicherheit geleistet werden.

Der Gesellschaftsvertrag wird vor dem Notar geschlossen und muss von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Ratsam ist, bei der Abfassung des Gesellschaftsvertrags einen Berater zu konsultieren.

Neben der Bargründung - Einzahlung des Stammkapitals auf ein Gesellschaftskonto - ist auch die Sachgründung möglich. Hierbei werden Sachwerte in die Gesellschaft eingebracht. Diese Art der Unternehmensgründung ist jedoch insbesondere wegen der Bewertungsfragen komplizierter als die Bargründung.

Die Geschäftsführer der GmbH vertreten die Gesellschaft und führen ihre Geschäfte. Möglich ist die Bestellung nur eines Geschäftsführers. Der alleinige Gesellschafter einer Einmann-GmbH kann sich selbst zum Geschäftsführer bestellen. Sofern ein Ausländer zum Geschäftsführer bestellt ist, braucht er eine Aufenthaltserlaubnis, wenn er die Geschäfte in Deutschland tätigen will. Die Aufenthaltserlaubnis muss das Recht zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit umfassen. Möglich ist auch die Ausübung der Geschäftsführertätigkeit vom Ausland her, wenn die Entfernung zur Gesellschaft nicht zu weit ist. Über die Ausgestaltung des Anstellungsvertrags mit dem Geschäftsführer einer deutschen GmbH sollten sich die Unternehmensgründer eingehend beraten lassen, um Nachteile zu vermeiden.

Die Gesellschaftsversammlung als oberstes Organ der GmbH entscheidet über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Gesellschaft. Ein Aufsichtsrat ist nur für größere GmbHs vorgeschrieben.

Die Geschäftsbriefe der GmbH müssen bestimmte Angaben, wie z.B. den Sitz der Gesellschaft und die Namen der Geschäftsführer, enthalten.

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