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Einzelfirma

Die Einzelfirma, auch Einzelunternehmen genannt, ist die häufigste Rechtsform in Deutschland. Auch Angehörige eines freien Berufs besitzen einen vergleichbaren Rechtsstatus, selbst wenn für sie eigentlich keine handelsrechtlichen Gesellschaftsformen zugänglich sind. Die Gründung ist denkbar einfach und zu Beginn ist nicht einmal zwingend ein Handelsregistereintrag erforderlich (für Freiberufler ohnehin nicht möglich).

Die Vorteile dieser Rechtsform sind also vor allem in ihrer Unkompliziertheit und Kostengünstigkeit begründet. Was die Namensgebung betrifft, so kann durch einen Handelsregistereintrag jede beliebige Fantasiebezeichnung - immer mit dem Zusatz "e. K." für eingetragener Kaufmann - gewählt werden (z. B. "Number One e. K." oder "Der Alleinunterhalter e. K.").

Die Einzelfirma ist keineswegs mit einer Kleinfirma gleichzusetzen. Es gibt keinerlei Beschränkungen, was die Größenordnung betrifft und Einzelunternehmen können durchaus einige hundert Beschäftigte haben oder Millionenumsätze machen. Das Charakteristische dieser Unternehmensform ist eben die Tatsache, dass lediglich ein Inhaber vorhanden ist. Diese Person besitzt die uneingeschränkte Geschäftsführungsbefugnis, muss allerdings im Falle eines Falles auch mit dem gesamten Vermögen haften. Dazu gehört dann neben dem Betriebsvermögen auch das Privatvermögen.

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