Die Rechtsform der AG findet in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern fast nur für große und sehr große Unternehmen Verwendung. Sie erfordert einen großen kapitalmäßigen und organisatorischen Aufwand, zudem sind die strengen aktienrechtlichen Vorschriften zu beachten. Eine Beteiligung von Ausländern als Aktionäre ist ohne weiteres möglich.
Das Grundkapital der AG beträgt mindestens EUR 50.000. Es ist in Aktien - meist Inhaberaktien - zerlegt. Der Mindestnennbetrag der Aktien beläuft sich auf EUR 1. Zur Gründung einer AG braucht es mindestens fünf Personen. Auch juristische Personen können Aktionäre sein. Nach der Gründung können alle Aktien in einer Hand vereinigt werden (Einmann-AG).
Die Satzung der AG regelt die grundsätzlichen Angelegenheiten der Gesellschaft. Den Gläubigern einer AG haftet allein das Gesellschaftsvermögen - also nicht das Privatvermögen der Aktionäre. Der Vorstand führt die Geschäfte des Unternehmens. leitet die AG und vertritt sie nach außen. Seine Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat überwacht. Die Aktionäre üben ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung aus.
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