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Quelle: Deutscher Franchise-Verband e.V.
Grundsätzlich unterstützt der Franchise-Geber den Franchise-Nehmer in sämtlichen Bereichen, um den Erfolg des Partners und damit auch den des Systems fortwährend zu sichern. Zu diesem Zweck verpflichtet, sich der Franchise-Geber in der Regel am Ende der Systemaufbauphase zu folgenden Leistungen, die Attraktivität des Franchise-Partners am Markt erhöhen und seine Unternehmensführung erleichtern (Diese Aufgaben stellen eine laufende Verpflichtung des Franchise-Gebers dar, um kontinuierlich erfolgreich am Markt bestehen zu können):
Rechte:
Die Rechte des Franchise-Gebers liegen vorwiegend im "Controlling", d.h., in der zeitnahen Beobachtung und Rat gebenden Einflussnahme hinsichtlich des wirtschaftlichen Erfolgs des Franchise-Nehmers. Sie als Franchise-Geber haben
jederzeit das Recht zu überprüfen, ob der Franchise-Nehmer die im Handbuch festgeschriebenen Grundsätze und seine vertraglich festgelegten Pflichten systemkonform erfüllt. Sie haben das Recht, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Qualität des Systems zu sichern bzw. das System an neue Verhältnisse anzupassen. Doch vor allem haben Sie das Recht, für die von Ihnen erbrachten Leistungen Gebühren zu erheben.
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