Die deutschen Steuertarife sind international wettbewerbsfähig. In den vergangenen Jahren wurde das Steuersystem reformiert. In Vergleichsstatistiken liegt Deutschland bei den nominalen Steuersätzen für Unternehmen im Mittelfeld. Doch unter internationalen Investoren hat sich herumgesprochen, dass die tatsächliche Höhe der Steuersätze in Deutschland viel niedriger ist. Das deutsche Steuersystem ist ausgewogen. Am wichtigsten sind die Einkommensteuer, die auf die persönlichen Einkünfte eines jeden Bürgers erhoben wird, und die Unternehmenssteuern, die sich aus den Erträgen von Kapitalgesellschaften ableiten. Darüber hinaus gibt es weitere Steuern wie die Verbrauchsteuern, zum Beispiel Mineralöl- oder Tabaksteuer, sowie die Umsatzsteuer, die Grunderwerbssteuer und die direkt von den Kommunen erhobene Gewerbesteuer.
Jeder Bürger, der seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat oder überwiegend in Deutschland lebt, ist einkommensteuerpflichtig.
Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle Einkünfte aus:
Generell werden von Unternehmen in Deutschland auf zwei Ebenen Steuern erhoben. Kapitalgesellschaften wie die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unterliegen der Körperschaftsteuer, die von der bundesstaatlichen Verwaltung erhoben wird. Darüber hinaus erheben Städte und Gemeinden eine Kommunalabgabe, die Gewerbesteuer.
Der Körperschaftsteuersatz für einbehaltene ebenso wie für ausgeschüttete Gewinne eines Unternehmens beträgt einheitlich 25 Prozent. Werden Gewinne an die Anteilseigener ausgeschüttet, unterliegen diese Gewinne beim Anteilseigner jedoch nochmals der Besteuerung durch die Einkommensteuer. Um diese steuerliche Doppelbelastung zumindest abzumildern, kommt das so genannte "Halbeinkünfteverfahren" zur Anwendung. Nach diesem Verfahren unterliegen nur 50 Prozent der Dividenden und Gewinnausschüttungen der nochmaligen Besteuerung beim Anteilseigner.
Jeder innerhalb Deutschlands tätige Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Als Gewerbebetrieb gelten grundsätzlich alle selbstständigen Tätigkeiten, mit denen nachhaltig Gewinne erzielt werden sollen, also insbesondere auch Kapitalgesellschaften. Ausgenommen sind Selbstständige in so genannten freien Berufen wie beispielsweise Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte oder Künstler. Diese Berufe sind von der Abgabe befreit.
Für gewerbetreibende natürliche Personen und für Personengesellschaften gilt bei der Gewerbesteuer ein Steuerfreibetrag von 24.500 Euro. Für den darüber hinausgehenden Gewinn steigt die Steuerbelastung stufenweise von einem bis maximal fünf Prozent an.
Für Kapitalgesellschaften gilt durchgehend eine Steuerbelastung von fünf Prozent.
Die Umsatzsteuer belastet Unternehmen nicht, denn sie wird nur vom Endverbraucher eines Produktes oder einer Dienstleistung bezahlt. Der derzeit übliche Umsatzsteuersatz liegt mit 16 Prozent deutlich unter dem europäischen Durchschnitt, selbst nach einer geplanten Erhöhung auf 19 Prozent würde er sich noch unter dem EU-Durchschnitt bewegen. Für einige täglich notwendige Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel oder Zeitungen wird ein ermäßigter Satz von sieben Prozent erhoben.
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