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Gewerbeanmeldung

Der erste Schritt zur Unternehmensgründung als Gewerbetreibender besteht im Ausfüllen der Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt, woraufhin das Gewerbe im örtlichen Gewerberegister eintragen wird. Das Amt leitet die Anmeldung an das Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt, den Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Industrie- und Handelskammern beziehungsweise die Handwerkskammer weiter. Eine Konzession oder Genehmigung für die Gewerbeanmeldung ist in der Mehrheit der Fälle nicht erforderlich.


Die Mitgliedschaft in den Kammern erfolgt automatisch und ist obligatorisch. Die Pflichtmitgliedschaft wird dadurch begründet, dass die Kammern die Interessen der zu ihr gehörenden Unternehmen gegenüber dem Staat vertreten. Auch nehmen sie Zwischen- und Abschlussprüfungen im Rahmen der Angestelltenausbildung ab, erstellen Gutachten und erfüllen damit mehr als nur typische Verbandsaufgaben. Die Kosten für die Mitgliedschaft in einer Kammer richten sich nach dem Umsatz des Unternehmens.


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Weitere Informationen und Texte (auch auf Englisch):
Mehr zum Thema Existenzgründung, Steuern und Recht sowie aktuelle Entwicklungen erfahren Sie hier: www.invest-in-germany.com

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