Die Partnerschaftsgesellschaft ist speziell auf die gemeinsame Ausübung freier Berufstätigkeit gerichtet. Ausgeschlossen sind also bloße Kapitalbeteiligungen. Sie ermöglicht den Zusammenschluss von Angehörigen derselben, aber auch verschiedener Freier Berufe (S.20) zu einer wechselseitig profitablen Gesellschaft. So wird das zunehmend von vielen Kunden erwartete Angebot verschiedener Professionen "aus einer Hand" ermöglicht.
Die Wahl der passenden Rechtsform sowie der im Register geführte und geschützte Name verbessern die Wettbewerbsposition. Das Gesellschaftsrecht ist passend und flexibel auf die Freien Berufe zugeschnitten. Die persönliche Haftung der Partner kann ausgeschlossen werden im Hinblick auf Berufsfehler, für die ausschließlich andere Partner verantwortlich sind. Die Partnerschaftsgesellschaft zahlt weder Einkommens- noch Körperschaftssteuer.
Die Gründung der Partnerschaftsgesellschaft erfolgt durch einen schriftlich zu schließenden Partnerschaftsvertrag, der Namen, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft sowie Namen, Wohnort und Beruf jedes Partners enthalten muss. Partner können nur natürliche Personen sein. Die Partnerschaftsgesellschaft ist in notariell beglaubigter Form zur Eintragung ins Partnerschaftsregister bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, angemeldet werden. Die Kosten richten sich hauptsächlich nach der Gesellschafteranzahl.
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