Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist die klassische Unternehmensform für mittlere und größere Unternehmen. Als OHG gilt automatisch jede Gesellschaft ( = GbR), deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist, also eines Gewerbebetrieb von einer Art oder Größe, die jedenfalls einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die OHG wird unter einem gemeinschaftlichen Firmennamen betrieben.
Für die OHG bestehen Meldepflichten beim Gewerbeamt und beim Handelsregister. Auch bestehen beispielsweise strengere Buchführungsbestimmungen als bei der GbR. Die Gesamtkosten der Anmeldung sind in den einzelnen Regionen unterschiedlich. Als Richtwert können 700 Euro kalkuliert werden.
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