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Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine der OHG verwandte Rechtsform, allerdings mit der Möglichkeit einer Haftungsbegrenzung für Teile der Gesellschafter. In der KG haftet mindestens ein Gesellschafter (der Komplementär) persönlich und unbeschränkt. Der oder die übrigen Gesellschafter (die Kommanditisten) haften nur mit ihrer geldwerten Einlage. Die Anmeldung erfolgt wie bei der OHG beim Gewerbeamt und beim Handelsregister.

Wichtigster Vorteil einer KG gegenüber der OHG ist die größere Flexibilität durch die Möglichkeit, die Kapitalbasis durch Aufnahme weiterer Kommanditisten zu verbreitern.

© Invest in Germany

Weitere Informationen und Texte (auch auf Englisch):
Mehr zum Thema Existenzgründung, Steuern und Recht sowie aktuelle Entwicklungen erfahren Sie hier: www.invest-in-germany.com

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