Für eine Ich-AG kommt jede selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Frage. Der "Existenzgründungszuschuss" (EXGZ), wie die Förderung der Ich-AG korrekt heißt, hat u.a. den Vorteil der sozialen Absicherung in den ersten drei Jahren.
Die Bezeichnung "Ich-AG" hat nichts mit der Wahl der Rechtsform zu tun. Da es sich bei den Ich-AGs um Kleingründungen handelt, meist ohne Angestellten, kommt in aller Regel die Rechtsform des Einzelunternehmens in Frage.
Der Existenzgründungszuschuss für eine Ich-AG besteht in einer monatlichen Pauschale, die Sie nicht zurückzahlen müssen und die Ihnen maximal drei Jahre lang gezahlt wird. Die Höhe beträgt
Der Existenzgründungszuschuss soll vor allem Ihre persönliche Alters- und Krankenvorsorge sicherstellen. Gründerinnen und Gründer müssen mit diesem Geld ihre Beitragszahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung finanzieren. Darüber hinaus können Sie zu vergleichsweise günstigen Konditionen Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben. Das bedeutet: Diese Sorge ist Ihnen genommen. Aber: Die Kosten für den eigentlichen Lebensunterhalt müssen Sie vom ersten Tag an aus den Einkünften Ihres Unternehmens bestreiten (falls Sie keine anderen Geldquellen haben, z.B. Ihre Familie, die Ihnen in der Anfangszeit finanziell zur Seite steht).
Gefördert werden Gründerinnen und Gründer, die mindestens einen Tag z.B. Arbeitslosengeld bezogen haben oder die in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt gewesen sind. Diese Ansprüche bzw. Leistungen dürfen allerdings nicht länger als vier Wochen vor der Aufnahme der Selbständigkeit zurückliegen. Das Arbeitseinkommen (= Gewinn) der Ich-AG darf dabei insgesamt jährlich 25.000 Euro Gewinn nicht übersteigen. Auch dann nicht, wenn ein oder mehrere Mitarbeiter eingestellt werden.
Wenn Ihr Einkommen am Ende des Jahres über diese Grenze liegt, müssen Sie zwar nichts zurückbezahlen. Aber die weitere Förderung (für das zweite oder dritte Jahr) entfällt. Gefördert werden dabei nur Vorhaben, die ein Gründer hauptberuflich betreibt, für die er also mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten muss.
Normalerweise können sich beruflich Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung nur freiwillig versichern. Bei der Ich-AG ist das anders: Über einen Zeitraum von längstens drei Jahren sind Sie als Ich-AGler in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Für die Krankenversicherung gibt es keine festen Vorgaben: Sie können sich privat oder bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Die gesetzliche Versicherung bietet Ihnen günstige Konditionen. (Beispiel: Bei einem Beitragssatz von 14 % müssten Sie einen monatlichen Krankenversicherungsbeitrag von rund 170 EUR und einen Beitrag zur Pflegeversicherung von rund 20 EUR bezahlen.)
Ich-AGler können sowohl Familienangehörige als auch externe Mitarbeiter beschäftigen. Auf diese Weise können Sie z.B. im Krankheitsfall Aushilfen einstellen. Die Obergrenze von 25.000 Euro Gewinn pro Jahr, die Sie als Ich-AGler nicht übersteigen dürfen, bleibt aber bestehen, auch wenn Sie Mitarbeiter einstellen. und diese mit verdienen.
Der Antrag auf einen Existenzgründungszuschuss muss vor der Existenzgründung bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Sie verlangt vom Antragsteller:
Weitere Informationen:
Mehr zum Thema Existenzgründung und aktuelle Entwicklungen erfahren Sie hier: www.existenzgruender.de
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