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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Um gemeinsam mit anderen eine Geschäftsidee auf den Weg zu bringen, wird häufig auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet. Diese zählt zu den Personengesellschaften, weil sich mindestens zwei Gesellschafter bei der Firmengründung zusammenschließen. Die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag wird bei der Gründung einer GbR empfohlen, ist aber nicht Bedingung.

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