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Gründung für Studenten

Nicht selten machen sich Studenten schon während ihres Studiums mit einem Kleinunternehmen beruflich selbständig. Dabei haben sie alle Möglichkeiten (z. B. in Anspruchnahme von öffentlichen Förderdarlehen) und alle Pflichten (z. B. Steuerpflicht) wie jeder andere Existenzgründer auch. Der "Studentenstatus" bringt allerdings einige Besonderheiten mit sich:

Sozialversicherung

Die meisten Studenten sind bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres (ggf. um die Dauer der gesetzlichen Dienstpflicht verlängert) über ihre Eltern familienversichert und zahlen daher keine Beiträge. Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen auch so bleiben, 

  • wenn sie ihre selbständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben. Hauptberuflich hieße beispielsweise, wenn der Zeitaufwand für die berufliche Tätigkeit deutlich höher wäre als für das Studium. Die Krankenkasse entscheidet darüber, ob eine selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird oder nicht. Sie sollte daher frühzeitig über die Selbständigkeit und auch später regelmäßig über die Einkommensentwicklung (z. B. durch Vorlage eines Einkommensteuerbescheids) informiert werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Familienversicherung zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend beendet wird.
  • wenn die monatlichen Einnahmen nicht höher als monatlich 350 Euro sind. (Die Einnahmen berechnen sich bei der selbständigen Tätigkeit nach dem Einkommensteuerrecht.) BAFöG zählt nicht zum Gesamteinkommen!

Einkommen über 350 Euro: Ja - Hauptberuflich: Nein

Für "Unternehmer"-Studenten, die mehr als monatlich 350 Euro verdienen, endet zwar die beitragsfreie Familienversicherung, sofern sie aber ihre selbständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben, werden sie anschließend als Student krankenversicherungspflichtig. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind damit festgelegt (SS 2006) Krankenversicherung: 47,53 Euro, Pflegeversicherung: max. 9,09 Euro) und orientieren sich nicht am Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit.

Hauptberuflich: Ja

Wenn Sie Ihre Selbständigkeit trotz Studium hauptberuflich ausüben, sind Sie weder über die Familienversicherung noch über die Pflichtversicherung für Studenten abgesichert. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich entweder bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln.

Zurück in die Familienversicherung

Wer seine Selbständigkeit wieder aufgeben möchte, kann während des Studiums wieder in die Familienversicherung der Eltern aufgenommen werden. Voraussetzung: das 25. Lebensjahr ist noch nicht vollendet (ggf. um die Dauer der gesetzlichen Dienstpflicht verlängert) und auch das sonstige Einkommen überschreitet im Monat nicht 350 Euro (für geringfügig entlohnt Beschäftigten liegt die Einkommensgrenze bei 400 Euro). (Stand: Januar 2006)

BAföG

Das BAföG hat das Ziel, durch finanzielle Förderung ein Vollstudium in möglichst kurzer Zeit zu ermöglichen. Aufgrund dessen ist die Förderung meist auf die Förderungshöchstdauer (entspricht der in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Regelstudienzeit) begrenzt. Ein Zuverdienst ist in Folge dessen nur in geringem Umfang möglich.

Studenten, die BAföG beziehen, können bis zu 350,55 Euro monatlich verdienen, ohne dass die BAföG-Leistungen gekürzt werden. Ist das Einkommen höher, verringert sich die BAföG Zahlung entsprechend. Wichtig ist aber auch zu wissen, dass die Ausbildungsförderung nur geleistet wird, wenn "die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt, also mindestens 40 Wochenstunden erfordert." Dies könnte unter Umständen mit dem hohen Zeitaufwand einer Unternehmensgründung kollidieren.

Problem: Darlehen aufnehmen

Das BAföG wird zu 50 Prozent als Zuschuss und zu 50 Prozent als zinsloses Darlehen gewährt. Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Wer sein Studium im März 2001 oder später begonnen hat, muss maximal 10.000 Euro zurückzahlen. Diese Schulden könnten bei der Aufnahme von Existenzgründerdarlehen von den Banken als Problem angesehen werden. Umgekehrt ist beispielsweise bei Gründung einer GmbH ein Stammkapital über 25.000 Euro erforderlich.

Weitere Informationen:

Mehr zum Thema Existenzgründung für Studenten und aktuelle Entwicklungen erfahren Sie hier: www.existenzgruender.de

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