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Gründung im Handwerk

Gründerinnen und Gründer im Handwerk müssen zunächst wissen, ob ihre geplante Tätigkeit zulassungspflichtig ist. Immerhin: Für 53 Handwerke gibt es keine Zulassungsbeschränkung mehr. Und auch die Altgesellenregelung hat die Existenzgründung im Handwerk erleichtert. Es sind verschiedene Gründungswege im Handwerk möglich:

  • Gründung mit Meisterbrief
  • Gründung mit "fremdem" Meister
  • Gründung ohne Meisterbrief
  • Gründung ohne Meisterbrief: Ingenieur-, Techniker- und Industriemeister
  • Gründung durch langjährige Gesellen
  • Gründung mit "einfacher Tätigkeit"

Beiträge an die Handwerkskammer

Mit der Eintragung in die Handwerksrolle (für die zulassungspflichtigen und die zulassungsfreien Handwerke) bzw. in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe ist der Gründer Mitglied seiner zuständigen Handwerkskammer. An die muss er (zunächst sehr geringe) Beiträge bezahlen, allerdings auch nur dann, wenn seine Erträge nicht über bestimmten Grenzen liegen.

Stand: Juni 2006

© BMWi - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie


Weitere Informationen:
Mehr zum Thema Existenzgründung, Gründungswege und aktuelle Entwicklungen erfahren Sie hier: www.existenzgruender.de

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