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Verkaufsfläche

Eine Verkaufsfläche bezeichnet eine Fläche, die dem Verkauf dient. Dabei wird nur der Teil einer Verkaufsstätte als Verkaufsfläche betitelt, in welchem tatsächlich regelmäßig Verkauf stattfindet.
Die allgemeingültige Definition von Verkaufsfläche änderte sich 2005 entscheidend. Zuvor verstand man unter der Verkaufsfläche den Teil eines Ladens, in welchem die Waren präsentiert wurden und die Kunden direkten Zugriff auf diese hatten. Teile der Fläche, die sich hinter den Kassen befanden, die zum Beispiel Einkaufswägen Platz boten oder Schaufenster wurden nicht zur Verkaufsfläche gezählt. Mit einem Rechtsspruch 2005 wurde das Verständnis von Verkaufsflächen dahingehende geändert, dass nun auch die Bereiche hinter den Kassen als Teil der Verkaufsfläche verstanden werden.
Die Verkaufsfläche ist das entscheidende Kriterium dafür, ob eine Verkaufsstätte sich in einem Wohngebiet oder beispielsweise in einem Industriegebiet befinden darf. So dürfen Geschäfte der wohnungsnahen Versorgung 700 Quadratmeter nicht überschreiten, um eine übermäßige Belästigung der Anwohner, zum Beispiel durch Mehrbedarf an Parkplätzen oder erhöhtes Verkehrsaufkommen, zu vermeiden. So kann ein größerer Einzelhandelsbetrieb, welcher verpflichtet ist, eine hohe Anzahl an Parkplätzen bereitzustellen, nicht in einem Wohngebiet angesiedelt werden. Faktoren des Wettbewerbs können nur bedingt berücksichtigt werden.

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