Zur Immobilienbewertung von bebauten Grundstücken existieren drei Verfahren zur Wertermittlung: Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren. Alle drei Verfahren der Immobilienbewertung sind normiert und haben ihre Grundlage in der Wertermittlungsverordnung.
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