Das Sachwertverfahren wird laut den Wertermittlungsrichtlinien bei Grundstücken angewendet, deren Werteinschätzung am Markt nicht hinsichtlich des Ertrags relevant ist. Bei dieser Methode der Immobilienbewertung steht eher die Nutzung der Grundstücke im Vordergrund. Der Sachwert des Objektes (in erster Linie Einfamilienhäuser) errechnet sich aus dem Bodenwert addiert mit dem Herstellungswert der baulichen Anlagen und dem Wert der sonstigen Anlagen.
Siehe auch:

...Ladevorgang läuft...