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Mietflächen gewerblicher Raum (MF-G)

Mietflächen für gewerblichen Raum nach GIF (Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.).
Die MF-G ist seit 01.11.2004 gültig und löst die MF-B (Mietflächen für Büroräume) und die MF-H (Mietflächen für Handelsräume) ab.

In der MF-G werden Messpunkte der Flächenermittlung neu geregelt:
Prinzipiell werden die Grundflächen direkt über dem Fußboden innerhalb der fertigen Oberflächen erfasst. Fußleisten, Schrammborde sowie nicht raumhohe Vorsatzschalen und Einbauten bleiben unberücksichtigt.
Generell zu messen ist bis an alle raumbegrenzenden Bauteile einschließlich raumhoher Bekleidungen. Bei Vorhangfassaden mit bodengleichen, waagerechten Tragprofilen ist bis an die Innenseite der Verglasung zu messen. Senkrechte Fassadenprofile bleiben im Grundriss unberücksichtigt.

Die Richtlinie ist eine Erkenntnisquelle für ordnungsgemäßes Handeln im Regelfall. Jeder muss bei Anwendung der Richtlinie in eigener Verantwortung entscheiden, ob dies im Einzelfall sachgerecht ist und zu richtigen Ergebnissen führt.

Nähere Informationen dazu gibt es bei der gif-Geschäftsstelle.

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