Sie legt das Maß der maximal überbaubaren Fläche fest. Bei einem Grundstück mit 400 m² Grundfläche und einer GRZ von 0,4 dürfen also maximal 400m² x 0,4 = 160m² Grund überbaut werden. Zudem dient die GRZ der Ermittlung ihres Anteils an den Erschließungskosten für Regenwasser.

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