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GIF-Flächenarten

Die Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (GIF) hat eine Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Büroräume und für den Handelsraum herausgegeben, um eine Bewertung der Mietflächen unter wirtschaftlichen Kriterien zu ermöglichen.

Zur Mietfläche zählen: (MF-G)

  • Büroräume
  • Nebenräume z.B. Kopierraum, Putzraum, Teeküche, DV-Verteilerraum
  • Nebennutzflächen z.B. WC-Bereiche
  • Eingangs- und Empfangsbereiche
  • Nicht ortsgebundene Wände, z.B. GK-Wände oder umsetzbare Trennwände
  • Verkehrsflächen, z.B.
    • Flure
    • Aufzugsvorräume

Nicht zur Mietfläche zählen: (MF-0)

  • Funktions- und Haustechnikflächen, soweit sie nicht betriebstechnische Anlagen des Nutzer enthalten
  • Zentrale Schächte
  • Schornsteine
  • Aufzüge und Aufzugsschächte
  • Treppenläufe und -podeste
  • alle ortsgebundenen Wände, z.B. statisch notwendige Wände, Stützen, Mauerwerkswände

Mehr zum Thema bei www.gif-ev.de

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