Von einem Gewerberaum spricht man immer dann, wenn die fraglichen Räumlichkeiten nicht zum Wohnen, sondern zum Betreiben eines wie auch immer gearteten Gewerbes bestimmt sind. Die Bandbreite reicht hier von Großraum-Büros und Fabriken, über Ladenlokale bis hin zur einfachen Hinterhof-Garage.
Die Unterscheidung von Wohn- und Gewerberäumen ist vor allem hinsichtlich des Mietrechts wichtig und muss vertraglich festgelegt werden. Grundsätzlich ist zu sagen, dass der Vermieter bei der Gestaltung von Gewerberaum-Mietverträgen erheblich größere Freiheiten hat als bei Wohnräumen.

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