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Gewerbemietvertrag

Höchste Aufmerksamkeit: Der Gewerberaummieter ist gesetzlich nicht geschützt.

Der Gestaltungsspielraum beim Gewerbemietvertrag ist im Vergleich zum Wohnraummietvertrag wesentlich größer. Der Gewerberaummieter ist gesetzlich nicht geschützt. Weder Kündigungs- und Bestandsvorschriften noch Regelungen der Miethöhe, Räumungsschutz und Sozialklausel kommen zu Anwendung. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Gestaltung erforderlich und fachkundige Beratung. Formularverträge sind dafür folglich denkbar ungeeignet. Wichtige Punkte können im Gewerbemietvertrag ohne gesetzliche Beschränkungen geregelt werden.


Mit welchem Inhalt kommt ein Mietvertrag zustande? Das ist schon dann der Fall, wenn sich die beiden Vertragsparteien über Mietobjekt, -zweck, -zeit und -zins geeinigt haben. Weitere nützliche inhaltliche Vertragsbestandteile sind: Kündigungsfrist, Mietanpassung, Schutz vor Konkurrenz, Mängel in der Mietsache sowie Instandhaltung und Instandsetzung des Objekts.

Quelle: IHK

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