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Gewerbegebiete (GE)

Als Gewerbegebiet bezeichnet man Gebiete, in denen überwiegend gewerbliche Betriebe angesiedelt sind. In einem Gewerbegebiet dürfen vorwiegend nicht erheblich belästigende Gewerbebereiche untergebracht werden, wie zum Beispiel Hallen, Lagerhäuser, Lagerplätze, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke, in Ausnahmefällen auch Wohnungen.

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