Als Gewerbegebiet bezeichnet man Gebiete, in denen überwiegend gewerbliche Betriebe angesiedelt sind. In einem Gewerbegebiet dürfen vorwiegend nicht erheblich belästigende Gewerbebereiche untergebracht werden, wie zum Beispiel Hallen, Lagerhäuser, Lagerplätze, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke, in Ausnahmefällen auch Wohnungen.
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