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Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl (kurz GFZ) ist ein Begriff aus dem deutschem Baurecht (Baunutzungsverordnung § 20). Sie gibt an, wie hoch das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse - kein Keller und Dach (nur wenn es ein Vollgeschoss ist) - der Bebauung auf einem Grundstück zu der Fläche des Grundstückes maximal sein darf.
Zu beachten ist, dass die Geschossflächenzahl (GFZ) nicht aus der Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken in Hochbau) berechnet werden darf, sondern nur aus den Flächen aller Vollgeschosse gemäß § 20 Baunutzungsverordnung. Beispiel: Bei einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 dürfen sich auf einem Grundstück mit 1000m² maximal 0,8 x 1000 = 800 m² Geschossfläche in den Vollgeschossen befinden.

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