Das Ertragswertverfahren wird dann angewendet, wenn nicht nur die Verkehrswerte des Gebäudes und des Grundstücks zu ermitteln sind, sondern auch die mit dem Objekt erzielbaren Erträge (z.B. Mieterträge) von Bedeutung sind. Zu diesen Objekten gehören insbesondere Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien. Die Frage, die durch das Ertragswertverfahren der Immobilienbewertung beantwortet werden soll, lautet: Welcher Barwert ergibt sich aufgrund von Miete, Restnutzungsdauer und Zinssatz? Als Ergebnis folgt der Grundstücksertragswert, der durch eine Korrektur mit Marktdaten zu dem eigentlichen Verkehrswert führt.

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