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Einzelhandelsimmobilien

Der Einzelhandel ist per Definition ein Zweig des Handels, der Waren an den Konsumenten (Endverbraucher) abgibt. Zum Einzelhandel zählen nicht nur die Einzelhandelsimmobilie wie Laden, Kiosk und Geschäft, sondern auch Großbetriebe wie zum Beispiel Kaufhäuser, SB-Märkte, Einkaufszentrum, Factory Outlets und Verkaufshallen, Großbetriebe und Konsumvereine. Bei den Einzelhandelsimmobilien gliedert sich die Einzelhandelsfläche nach Verkaufsfläche und Gesamtfläche.

Für den Einzelhandel ist oftmals die Einkaufslage entscheidend, welche einzelne Straßen oder ganze Straßenabschnitte innerhalb von innerstädtischen Einkaufsbereichen umfasst. Dazu zählen auch ganze Stadtteilzentren mit vergleichsweise homogener Merkmalsausprägung hinsichtlich Attraktivität und Zentralität für die Einkaufslage. Die Qualifizierung der Lage unterliegt einem ständigen Wandel. So ist einer Fußgängerzone meist nur in Teilen eine A-Lage zuzurechnen. Darüber hinaus gibt es in Großstädten in den jeweiligen Subzentren /Stadtteilen separate 1a-Lagen. Hauptdifferenzierungskriterien für eine Einkaufslage sind:

  • Passantenfrequenz
  • Dichte des Geschäftbesatzes
  • Mix aus Branchen, Absatzformen und "Namen"
  • Filialisierungsgrad
  • Flächenstruktur
  • Besetz und Attraktivität flankierender einzelhandelsnaher Dienstleistungen
  • Ladenleerstand und Mindernutzungen

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