Eine Bürogemeinschaft bezeichnet eine Gruppe von mehreren Personen meist desselben Berufes, die sich eine Bürofläche zur Ausübung dieses Berufes teilen. Dabei werden Büroräume, EDV-Anlagen und meist auch das Büropersonal gemeinsam genutzt.
Die Mitglieder einer Bürogemeinschaft sind meist unabhängig voneinander tätig. Das heißt, sie arbeiten oft für verschiedene Auftraggeber oder Firmen und rechnen ihre Leistungen auch unabhängig voneinander ab. Der Zweck der Gemeinschaft besteht darin, Räume, Arbeitsmittel, technische Einrichtungen und Personal gemeinsam zu nutzen, um Kosten zu sparen und Synergie-Effekte zu nutzen. So muss der Einzelne zum Beispiel nicht allein für Internetanschluss und Reinigung aufkommen. Dieses Konzept lohnt sich in erster Linie für Ein-Personen-Betriebe.
Die bekannteste Art von Bürogemeinschaft ist wohl die Gemeinschaftspraxis bei Ärzten. Aber auch in vielen anderen freien Berufen, wie zum Beispiel bei Anwälten oder Grafikern, finden sich oft Bürogemeinschaften. Immer häufiger finden sich auch Bürogemeinschaften von Menschen mit ganz unterschiedlichen Berufen, die lediglich Räume, Material und Ausstattung teilen möchten. In solchen Gemeinschaften finden sich oft Menschen mit kreativen Berufen oder auch unabhängige Journalisten oder Forscher. Sie sparen sich so die eigenständige Anmietung von Büroräumen. Bei einigen besonders flexiblen Bürogemeinschaften mietet man sich nur noch tageweise einen Schreibtisch und räumt diesen am Ende des Tages wieder komplett frei, damit er am nächsten Tag von jemand anders genutzt werden kann.
Eine weitere Art von Bürogemeinschaft bildet der so genannte Firmenpool. Hier teilen sich unterschiedliche Unternehmen eine Bürofläche auch mit dem Zweck, auf die Expertise der jeweils anderen Unternehmen zurückgreifen zu können.

...Ladevorgang läuft...