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Bodenbelastung

Unter Bodenbelastung versteht man alle gesundheits- oder umweltgefährdenden Verunreinigungen des Bodens und die damit verbundenen Verunreinigungen des Grund- und Oberflächenwassers sowie der Bausubstanz auf einem Grundstück. Dazu gehören nach § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen und Altlasten. Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktion, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen (§2 Abs. 3 BBodSchG). Verdachtsflächen sind Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht (§2 Abs. 4 BBodSchG). Zu den Altlasten gehören:

  • Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altlablagerungen)
  • Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden (§2 Abs. 5 BBodSchG)
  • Altlastverdächtige Flächen sind Ablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.

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