Unter Bodenbelastung versteht man alle gesundheits- oder umweltgefährdenden Verunreinigungen des Bodens und die damit verbundenen Verunreinigungen des Grund- und Oberflächenwassers sowie der Bausubstanz auf einem Grundstück. Dazu gehören nach § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen und Altlasten. Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktion, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen (§2 Abs. 3 BBodSchG). Verdachtsflächen sind Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht (§2 Abs. 4 BBodSchG). Zu den Altlasten gehören:

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