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Barrierefrei

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“*

Die technischen Grundlagen und Anforderungen an das barrierefreie Bauen sind enthalten in der DIN 18024 - Barrierefreies Bauen und der DIN 18025 - Barrierefreie Wohnungen. Diese Normen gelten als allgemeine Richtlinien für eine barrierefreie Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung. Die beiden DIN regeln vor allem allgemeine Aspekte der Architektur (u. a. Bewegungsflächen, Zugang, Bodenbeläge) sowie zentrale Installationsmaße. Sie geben aber auch Auskunft über Merkmale einzelner Produkte, wie z.B. Toiletten, Waschtische, Armaturen und Griffe.

*§ 4 Barrierefreiheit – Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG).

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