Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Maßnahmen zur Verhütung von betrieblichen Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit und schließt auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit mit ein. Unter das Arbeitsschutzgesetz fallen Themen wie Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen sowie Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers.
Damit das Arbeitsschutzgesetz eingehalten wird, überwachen staatliche Behörden die Betriebe, bei Nicht-Einhalten der Vorschriften drohen Strafen.
Durch das Arbeitsschutzgesetz mit Geltung ab dem 21.08.1996 wird der betriebliche Arbeitsschutz einheitlich für alle Tätigkeitsbereiche und Beschäftigtengruppen geregelt. Die materielle Regelung der EU-Rahmenrichtlinie wird übernommen.

...Ladevorgang läuft...