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Beispielhafte Erfolge von Argetra-Kunden

Ort Objekt Beschreibung Verkehrswert Zuschlag
14167 Berlin Einfamilienhaus 195m2 Wohnfläche, Terrasse, Garage, voll unterkellert, Garten, Baujahr 1973 495.000€ 235.000€
45327 Essen Eigentumswohnung 64 m2 Wohnfläche, 3 Zimmer, Küche, Diele Bad, Balkon, Abstellraum 68.000€  25.000€
79853 Lenzkirch Ferienwohnung 34m2 Wohnfläche, 1 Zimmer, Kochnische, Bad 38.000€ 17.000€

In 9 Schritten zum Ersteigerungserfolg

Winfried Aufterbeck, Geschäftsleitung Argetra GmbHViel Erfolg! Ihr Winfried Aufterbeck, Geschäftsleitung Axel Mohr

1. Suchen Sie breitgefächert und ausdauernd!

Postleitzahlen-Gebiete verlaufen anders als die Gemarkungsgrenzen identisch. Suchen Sie daher in mehreren benachbarten Postleitzahlen. Und vor allem: Geben Sie dem Markt Zeit. Im Durchschnitt benötigen Sie 4-6 Monate, um ein geeignetes Objekt zu finden.

2. Sammeln Sie möglichst viele Informationen!

Das führende Amtsgericht gibt auf Anfrage zu jeder Immobilie Gutachten vor. Es enthält Hinweise auf Erträge, Bauschäden, mögliche Belastungen. Bei Anfragen an das Amtsgericht müssen Sie unbedingt das Aktenzeichen des Objektes anzugeben

3. Stellen Sie die Finanzierung frühzeitig sicher!

10% des Verkehrswertes sind bereits bei der Versteigerung als Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Das kann in Form eines Verrechnungsscheck, einer Bürgschaft oder durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse erfolgen. 4-6 Wochen nach dem Zuschlag wird dann der Gesamtbetrag fällig.

4. Prüfen Sie den Versteigerungstermin!

Versteigerungen werden mitunter kurzfristig zurückgezogen oder verlegt. Rufen Sie am Vortag das Amtsgericht an.

5. Üben Sie das Ersteigern!

Sammeln Sie auf 1 bis 2 "Probeterminen" Erfahrung, bevor Sie selbst Gebote abgeben. Schnuppern Sie die Atmosphäre und studieren Sie die Strategien der erfolgreichen Bieter.

6. Entwickeln Sie Ihre Bietstrategie!

Setzen Sie sich das Gebotslimit deutlich oberhalb einer "Schallgrenze" (z.B. 209.000 EUR) und gehen Sie forsch darauf zu. Ungeübte "passen" meist bei 199.000,EUR. Wenn Sie die Sicherheitsleistung bezahlen, erwecken Sie den Anschein, dass dies Ihr letztes Geld sei.

7. Taktieren Sie beim Bieten!

Bieten Sie möglichst in krummen Summen und ungleichen Bietschritten, verbergen Sie vor Mitbietern und Bankenvertretern Ihre Gebotsgrenze und irritieren Sie so Ihre Bietkonkurrenz. Der Rechtspfleger wird jedes Gebot akzeptieren. Wenn Sie beim Bieten durch Ihr unorthodoxes Verhalten Mitbieter aus dem Feld schlagen, haben Sie Ihr Ziel erreicht.

8. Nach dem Zuschlag!

Selbst wenn Sie im Termin Meistbietender geblieben sind, werden Sie erst nach Zustimmung des Gläubigers Eigentümer. Der Zuschlag kann durch den Bankenvertreter sofort bestätigt, aber auch zunächst ausgesetzt werden. Entscheidend dafür ist in der Regel, ob das Versteigerungsergebnis den Vorgaben des Gläubigers entspricht.

9. Ausnahmekündigungsrecht!

Der Erwerber hat das Recht, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages dem Alteigentümer die Nutzung der Immobilie aufzukündigen. Die Kündigung sollte durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden, weil sie dann immer wirksam ist. Wird die Immobilie von einem Mieter genutzt, so gelten die Bestimmungen des Mietrechts. Danach hat der Eigentümer bei Eigenbedarf ein Sonderkündigungsrecht.