| Ort | Objekt | Beschreibung | Verkehrswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|---|
| 14167 Berlin | Einfamilienhaus | 195m2 Wohnfläche, Terrasse, Garage, voll unterkellert, Garten, Baujahr 1973 | 495.000€ | 235.000€ |
| 45327 Essen | Eigentumswohnung | 64 m2 Wohnfläche, 3 Zimmer, Küche, Diele Bad, Balkon, Abstellraum | 68.000€ | 25.000€ |
| 79853 Lenzkirch | Ferienwohnung | 34m2 Wohnfläche, 1 Zimmer, Kochnische, Bad | 38.000€ | 17.000€ |
Viel Erfolg! Ihr Winfried Aufterbeck, Geschäftsleitung
Axel Mohr
Postleitzahlen-Gebiete verlaufen anders als die Gemarkungsgrenzen identisch. Suchen Sie daher in mehreren benachbarten Postleitzahlen. Und vor allem: Geben Sie dem Markt Zeit. Im Durchschnitt benötigen Sie 4-6 Monate, um ein geeignetes Objekt zu finden.
Das führende Amtsgericht gibt auf Anfrage zu jeder Immobilie Gutachten vor. Es enthält Hinweise auf Erträge, Bauschäden, mögliche Belastungen. Bei Anfragen an das Amtsgericht müssen Sie unbedingt das Aktenzeichen des Objektes anzugeben
10% des Verkehrswertes sind bereits bei der Versteigerung als Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Das kann in Form eines Verrechnungsscheck, einer Bürgschaft oder durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse erfolgen. 4-6 Wochen nach dem Zuschlag wird dann der Gesamtbetrag fällig.
Versteigerungen werden mitunter kurzfristig zurückgezogen oder verlegt. Rufen Sie am Vortag das Amtsgericht an.
Sammeln Sie auf 1 bis 2 "Probeterminen" Erfahrung, bevor Sie selbst Gebote abgeben. Schnuppern Sie die Atmosphäre und studieren Sie die Strategien der erfolgreichen Bieter.
Setzen Sie sich das Gebotslimit deutlich oberhalb einer "Schallgrenze" (z.B. 209.000 EUR) und gehen Sie forsch darauf zu. Ungeübte "passen" meist bei 199.000,EUR. Wenn Sie die Sicherheitsleistung bezahlen, erwecken Sie den Anschein, dass dies Ihr letztes Geld sei.
Bieten Sie möglichst in krummen Summen und ungleichen Bietschritten, verbergen Sie vor Mitbietern und Bankenvertretern Ihre Gebotsgrenze und irritieren Sie so Ihre Bietkonkurrenz. Der Rechtspfleger wird jedes Gebot akzeptieren. Wenn Sie beim Bieten durch Ihr unorthodoxes Verhalten Mitbieter aus dem Feld schlagen, haben Sie Ihr Ziel erreicht.
Selbst wenn Sie im Termin Meistbietender geblieben sind, werden Sie erst nach Zustimmung des Gläubigers Eigentümer. Der Zuschlag kann durch den Bankenvertreter sofort bestätigt, aber auch zunächst ausgesetzt werden. Entscheidend dafür ist in der Regel, ob das Versteigerungsergebnis den Vorgaben des Gläubigers entspricht.
Der Erwerber hat das Recht, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages dem Alteigentümer die Nutzung der Immobilie aufzukündigen. Die Kündigung sollte durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden, weil sie dann immer wirksam ist. Wird die Immobilie von einem Mieter genutzt, so gelten die Bestimmungen des Mietrechts. Danach hat der Eigentümer bei Eigenbedarf ein Sonderkündigungsrecht.