Wohnformen auf einen Blick
Betreutes Wohnen
- Vollwertige Wohnung, einschließlich Küche und Bad.
- Altenspezifische Ausstattung (Barrierefreiheit)
- Im besseren Falle Konzeption und Umsetzung nach DIN 18025, Teil I/II
- Dienstleistungskomponente über Betreuungspauschale (Grundleistungen)
- Erweiterter Leistungskatalog fakultativ abrufbar (Wahlleistungen)
- Fällt nicht unter das Heimgesetz
Residenz
- Hotelähnlicher Charakter
- Appartement und Wohnungen mit Kochgelegenheit oder eigener Küche
- Umfassendes Dienstleistungspaket im Grundpreis enthalten
- Bewohner bezahlt keine Miete, sondern einen Pensionspreis (Wohnen, Speisen, Service & Betreuung)
- Weitere Wahlleistungen abrufbar (Catering, Hauswirtschafts- und Handwerkerdienste, Betreuung)
- Hochwertige Gemeinschaftseinrichtungen, umfangreiches Veranstaltungs- und Kulturangebot)
- Meist hauseigener ambulanter Pflegedienst, z. T. Pflege im Appartement, häufig Umzug auf Pflegestation bei schwerer Pflegebedürftigkeit
- fällt unter das Heimgesetz (Qualitätskontrollen durch Heimaufsicht, Mitwirkung durch Heimbeirat)
Pflegeheim
- An Funktionalität ausgerichtete Pflegeappartements (in modernen Einrichtungen mit eigener Nasszelle)
- Nicht das Wohnen, sondern die komplexe Dienstleistung Pflege steht im Vordergrund
- Pflegebedürftigkeit ist Zuzugskriterium
- Versorgungsvertrag und/oder Vergütungsvereinbarung mit der Pflegeversicherung liegt vor
- Hohe Fachlichkeit
- Vielfältige fachliche Qualitätskontrollen (Medizinischer Dienst der Krankenkassen - MDK und Heimaufsicht)
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