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Was bietet das Betreute Wohnen?

Soviel Selbständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig

Bild Hände Blau

Ein unabhängiges, selbständiges Wohnen in den eigenen vier Wänden mit der Möglichkeit, flankierende Serviceleistungen zu buchen, bietet Betreutes Wohnen. Bei dieser Wohnform mietet der Bewohner eine vollwertige Wohnung mit Bad und Kücheneinrichtung.
Die Wohnung ist den altersspezifischen Bedürfnisse angepasst und vorausschauend auf einen sich verschlechternden Gesundheitszustand des Bewohners, behinderten- und zum Teil auch rollstuhlgerecht ausgestattet (DIN 18025, Teil I/II). Kulturelle Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfe und Pflege bei Bedarf gehören zum Konzept. Zusätzlich können weitere Leistungen abgerufen werden. Die Pflegeleistungen werden über ambulante Dienste erbracht (ambulante Pflegeleistungen nach § 71 Abs. 1 SGB XI).

Grundsatz für Betreutes Wohnen ist: Soviel Selbständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig. Auch Service-Wohnen, Wohnen plus u. a. lassen sich der Kategorie Betreutes Wohnen zuordnen.

Zu beachten ist, dass nach dem neuen Heimgesetz, in Kraft getreten am 1.1.2002, Betreutes Wohnen unter ganz bestimmten Voraussetzungen unter das Heimgesetz fällt. Dies ist der Fall, wenn die Mieter vertraglich verpflichtet sind, Verpflegung und weitergehende Betreuungsleistungen von bestimmten Anbietern anzunehmen (§1 Abs. 2 Heimgesetz).

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