Worin unterscheiden sich diese Einrichtungen voneinander?
Das Altenheim ist eine Einrichtung, in der alte Menschen, die zur Führung eines eigenen Haushalts nicht mehr im Stande, aber nicht pflegebedürftig sind, voll versorgt und betreut werden. Für vorübergehend oder dauernd pflegebedürftige alte Menschen werden die erforderlichen Hilfen in der Pflegeabteilung des Altenheims gewährt. Die Pflegeabteilung ist nach Bau, Ausstattung und Personalbesetzung zum mindesten auf eine altersgerechte Grundpflege ausgerichtet.
Das Altenpflegeheim als Einrichtung der Altenhilfe dient der umfassenden Betreuung und Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger alter Menschen. Es ist nach Bau, Ausstattung und Personalbesetzung darauf ausgerichtet, verbliebene Kräfte der alten Menschen mit ärztlicher Hilfe zu üben und zu erhalten sowie eine Besserung des Allgemeinzustandes, insbesondere durch aktivierende Pflege herbeizuführen.
Das Altenwohnheim ist eine Zusammenfassung in sich abgeschlossener Wohnungen, die in Anlage, Ausstattung und Einrichtung den besonderen Bedürfnissen des alten Menschen (Alleinstehende und Ehepaare) Rechnung tragen und ihn in die Lage versetzen, möglichst lange ein selbständiges Leben zu führen. Im Altenwohnheim besteht im Bedarfsfall eine Reihe von Möglichkeiten der Versorgung und Betreuung durch das Heim, wie z.B. eine nach Art und Zeit begrenzte Pflege.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend