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Die Pflegestufe

Pflegestufen

Die Höhe der Pflegestufe wird durch die Pflegekasse festgelegt und beeinflusst die Leistung der Pflegeversicherung und somit die Höhe des Pflegegeldes.

In Deutschland existieren drei verschieden Pflegestufen. Dies sind:

  • Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit)
  • Pflegestufe 2 (schwere Pflegebedürftigkeit)
  • Pflegestufe 3 (schwerste Pflegebedürftigkeit)

Pflegestufe I

Der Hilfebedarf der Pflegestufe 1 liegt bei mindestens 90 Minuten pro Tag. Dabei müssen mehr als 45 Minuten täglich auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe II

Der Hilfebedarf der Pflegestufe 2 umfasst mindestens 180 Minuten am Tag mit einem Grundpflegebedarf von mindestens 120 Minuten täglich.

Pflegestufe III

Die Pflegestufe 3 ist die höchste aller Pflegestufen und setzt einen Hilfebedarf von mindestens 300 Minuten (also 5 Stunden) pro Tag voraus. Der Anteil an der Grundpflege liegt dabei bei mindestens 240 Minuten täglich.

Die Höhe der Pflegestufe wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder vom Sozialmedizinischen Dienst (SMD) bei knappschaftlich Verischerten mit Hilfe eines Pflegegutachtens bestimmt, das durch die Kasse beauftragt wird. Hilfreich ist hierbei in der Regel das Führen eines Pflegetagebuchs.

Die Pflegestufe spielt eine große Rolle bei der Wahl der Pflegeform. Folgende Pflegeformen sind möglich:

  - Altenheim

  - Pflegeheim

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