Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist, findet seit dem 1. Mai 2010 auch auf Verträge Anwendung, die nach dem bisherigen Heimgesetz abgeschlossen wurden. Das Gesetz stärkt die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen, wenn sie Verträge über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen abschließen. Für andere Altverträge wie zum Beispiel Miet- und Dienstverträge im Bereich des Betreuten Wohnens gilt das Gesetz auch zukünftig nicht.
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sichert den Verbraucherschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, es stärkt aber auch den Schutz für diejenigen, die sich für eine neue Wohn- und Betreuungsform entscheiden.
Information, Vertragsklarheit und Schutz vor benachteiligenden Regelungen
Zu den wichtigsten Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes gehören:
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Pressemitteilung Nr. 434/2009